Zahntechnisches Meisterlabor

Uns ist qualitativ hochwertiger Zahnersatz wichtig und deshalb fertigen wir wenn möglich und nach Ihren Wünschen in unserem hauseigenen Meisterlabor, in dem sich unser Zahntechnikermeister mit High-Tech-Ausstattung um Ihren Zahnersatz kümmert.

Als Patient profitieren Sie von unserem hauseigenen zahntechnischen Meisterlabor in vielerlei Hinsicht:

Zahnarzt und Zahntechniker arbeiten durch die kurzen Wege eng zusammen und können sich bereits zu Beginn der Behandlung austauschen, bzw. abstimmen und die Fertigung optimieren.

Der Zahntechniker kommt häufig bereits zu Beginn mit an den Behandlungsstuhl und berät Sie hinsichtlich Form und Farbe Ihrer neuen Zähne. Nach der Fertigstellung gerade von größeren Zahnersatz-Arbeiten werden notwendige Anpassungen und Korrekturen direkt und solange vorgenommen, bis alles passt und Sie zufrieden sind.

Bleaching

Bleaching bedeutet so viel wie bleichen. Tatsächlich werden bei dieser Methode zur Zahnaufhellung chemische Bleichmittel eingesetzt. Wirkstoff Nummer eins ist dabei Wasserstoffperoxid.

Das Wirkprinzip beim „Zähne bleichen“ ist einfach: Im Mund wird aktiver Sauerstoff freigesetzt, der Farbstoffe im Zahn oxidieren und diese aufspalten kann. Der Zahn wird heller.

Zähne bleichen – das geht sowohl zu Hause als auch beim Zahnarzt. Denn sowohl „Home-Bleaching“ und „In-Office-Bleaching“ gelten als professionelles Bleaching. In beiden Fällen wird das Bleaching unter ärztlicher Aufsicht vorgenommen.

Home-Bleaching (Kosmetische Zahnaufhellung)

Bei dieser Art von Bleaching erhalten Sie zwei mal zehn vorgefertigte,
vorgefüllte Trays für maximal zehn Anwendungen an Ober- und Unterkiefer.
Die Tragezeit beträgt 60 bis 90 Minuten bei etwa fünf bis zehn
Anwendungen – je nachdem, wie schnell Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.
Die Kosten für dieses Verfahren betragen ca. 200 Euro.

Praxis-Bleaching (Medizinische Zahnaufhellung)

Diese Art von Bleaching wird in der Praxis durchgeführt. In ein bis zwei
Sitzungen wird Ihnen in ein bis zwei Durchgängen das Bleachingmaterial von einer speziell geschulten ZMF aufgetragen. Das hierfür verwendete Material ist nicht im freien Handel erhältlich.
Die Kosten für dieses Verfahren belaufen sich auf ca. 450 Euro bei
einmaliger Sitzung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an eine Mitarbeiterin der Zahnarztpraxis oder den Zahnarzt.

Wir verwenden in unserer Praxis die Produkte von Opalescence.

Zahnersatz

Wenn im Volksmund von den „Dritten“ die Rede ist, ist meist ein künstliches Gebiss gemeint. Während sogenannte Voll- und Teilprothesen herausgenommen werden können, gibt es auch modernen Zahnersatz (Implantate), der durch künstliche Zahnwurzeln fest im Kieferknochen verankert wird. Darüber hinaus zählen Kronen, Brücken und sog. Inlays zum Zahnersatz.

Warum eigentlich Zahnersatz?

Der offensichtlichste Grund für den Ersatz von kaputten oder fehlenden Zähnen liegt sicher im äußeren Erscheinungsbild. Doch auch für die Kaufunktion und für die gleichmäßige Belastung der anderen Zähne beim Kauen ist es wichtig, dass Lücken oder stark zerstörte Zähne ersetzt werden. Zudem können sich die anderen Zähne mit der Zeit auch verschieben, wenn eine Lücke über längere Zeit bestehen bleibt. Zahnersatz erfüllt daher nicht nur ästhetische, sondern auch funktionale Aufgaben.

Die Zahnprothetik bietet verschiedenste Versorgungsformen. Es gibt festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz, der aus unterschiedlichsten Materialien hergestellt und auf verschiedene Art und Weise im Kiefer verankert werden kann.

Kronen, Brücken, Veneers & Co

Wenn Karies dazu geführt hat, dass viel Zahnsubstanz verloren gegangen ist, reicht eine „normale“ Füllung nicht mehr aus, um den Zahn optimal zu versorgen. So lange die Wurzel noch im Knochen verankert ist, kann in solchen Fällen eine künstliche Zahnkrone eingesetzt werden. Sie wird am übrig gebliebenen Zahnstumpf befestigt und ist rein äußerlich mit einer Kopie des sichtbaren Teils eines natürlichen Zahnes – also der ursprünglichen Zahnkrone – zu vergleichen. Damit die Krone auch optimal sitzt, wird zunächst ein Abdruck (Abformung des Zahnstumpfs) angefertigt, der für den Zahntechniker als Vorlage für die Anfertigung der Krone dient.

Es gibt verschiedene Varianten: Eine Vollkrone dient dazu, einen ganzen Zahn zu überkronen. Manchmal reicht auch eine Teilkrone aus, um einen beschädigten Zahn zu versorgen. Zusätzlich gibt es auch Unterschiede bei den verwendeten Materialien: So gibt es zum Beispiel Vollmetallkronen (mit Gold oder mit günstigen Nichtedelmetallen) und Vollkeramikkronen. Letztere sehen dem natürlichen Zahn am ähnlichsten.

Inlays sind Zahnfüllungen, die im Dentallabor angefertigt und dann in den entsprechend vorbereiteten Zahn eingesetzt werden. Sie eignen sich in der Regel dann, wenn der Zahndefekt noch nicht so groß ist, dass eine Überkronung erforderlich wäre. Inlays können aus Gold, Keramik oder Kunststoff hergestellt werden. Nur Keramik- oder Kunststoff-Inlays können jedoch an die Zahnfarbe angepasst werden.

Brücken können zum Einsatz kommen, wenn ein Zahn gezogen wurde und die entstandene Lücke geschlossen werden muss. In diesem Fall erfolgt die Befestigung über die benachbarten Zähne – es wird also sozusagen eine Brücke gebaut. Dazu müssen die angrenzenden Zähne beschliffen und als Brückenpfeiler überkront werden. Auch Brücken können aus Edelmetall oder Nichtedelmetallen, Kunststoff oder Keramik hergestellt werden.

Sogenannte Veneers (engl. „Fassade“) sind eine Möglichkeit zur optischen Verschönerung der Frontzähne, die insbesondere bei Stars und Sternchen sehr beliebt ist. Die hauchdünnen Keramikplättchen werden dauerhaft auf den Zähnen befestigt und kommen zum Einsatz, um nur den sichtbaren Teil eines Zahnes zu verschönern. Auf diese Weise können hässliche Verfärbungen, kleinere Fehlstellungen der Zähne oder andere Schönheitsfehler wie Risse oder abgebrochene Schneidekanten abgedeckt werden. Gut zu wissen: Solche rein kosmetischen Korrekturen sind ein „Privatvergnügen“ und werden von den gesetzliche Krankenkassen nicht bezuschusst.

Voll- und Teilprothesen

Nach Möglichkeit wird meist ein festsitzender Zahnersatz angestrebt, da mit Kronen, Brücken oder Implantaten eine deutlich bessere Kaufunktion und ein besserer Tragekomfort erreicht werden kann. Bei herausnehmbarem Zahnersatz wird zwischen Voll- und Teilprothesen unterschieden. Sie sind in der Regel kostengünstiger und leichter zu reinigen.

Teilprothesen bestehen aus einer zahnfleischfarbenen Kunststoffplatte, die die künstlichen Zähne trägt.

Eine Vollprothese ist erforderlich, wenn gar keine Zähne zur Befestigung mehr vorhanden sind. Sie wird direkt auf die Mundschleimhaut aufgesetzt. Der Halt wird über die Saugwirkung zwischen Schleimhaut und Prothese und durch das Zusammenspiel der Wangen-, Zungen- und Lippenmuskulatur erreicht. Zusätzlich können geeignete Haftcremes für mehr Sicherheit sorgen. Durch die Belastung, die auf die Mundschleimhaut wirkt, entstehen leicht Druckstellen. Falls diese nach einigen Tagen immer noch bestehen, sollten Sie uns aufsuchen.

Wichtig: Eine sorgfältige Reinigung ist nötig, um Beläge und Bakterien zu entfernen, die zum Beispiel Entzündungen und Mundgeruch auslösen können. Außerdem sollte der Zahnersatz in regelmäßigen Abständen vom Zahnarzt kontrolliert werden.

Implantate

Seit einiger Zeit erweitern moderne Implantate die Möglichkeiten der Zahnprothetik: Dabei handelt es sich um künstliche Zahnwurzeln, auf denen eine Krone befestigt wird. Sie zählen wie Kronen und Brücken zum festsitzenden Zahnersatz. Ein wichtiger Unterschied: Um das Implantat im Kiefer „einzupflanzen“, ist ein kleiner chirurgischer Eingriff nötig. Weil die künstliche Zahnwurzel zunächst einwachsen muss, zieht sich die Behandlung über mehrere Monate. Falls es notwendig ist, vor dem Setzen des Implantats Knochensubstanz aufzubauen, ist die Behandlung noch langwieriger. Im Vergleich zu klassischem Zahnersatz bieten Implantate aber auch mehrere Vorteile: Dazu zählen zum Beispiel ein fester Halt und eine lange Haltbarkeit. Sie unterstützen eine normale Kaufunktion und eine natürliche Ästhetik, da sie im Aussehen den eigenen Zähnen sehr nahe kommen. Während bei Brücken die gesunden Nachbarzähne, an denen der Zahnersatz befestigt werden soll, abgeschliffen werden müssen, ist dies bei Implantaten nicht der Fall.

Welcher Zahnersatz ist der Richtige für mich?

Die Entscheidung darüber, welcher Zahnersatz im Einzelfall geeignet ist, muss zusammen mit dem Zahnarzt getroffen werden. Neben zahlreichen medizinischen und ästhetischen Aspekten spielen dabei natürlich auch finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle. Lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.

Reinigung & Pflege – auch bei den dritten Zähnen wichtig!

Die moderne Prothetik bietet verschiedenste Möglichkeiten, fehlende oder kaputte Zähne zu ersetzen. Wichtig: In allen Fällen ist eine gründliche Mundhygiene weiterhin erforderlich. Andernfalls können sich Bakterien vermehren, die Karies, Zahnfleischentzündungen oder Mundgeruch hervorrufen können.

(Vgl. www.denta-expert.de, Stand: Februar 2022)

CEREC

CEREC steht für CEramic REConstruction und ist ein CAD/CAM Computer mit dem die Herstellung von ästhetischen Keramikfüllungen (Inlays), Teilkronen, Kronen und Brücken in nur einer Sitzung möglich ist. Der Vorteil: Nur ein Termin, nur eine Spritze, kein Provisorium und mehr Zeit für andere Dinge.

Wie funktioniert das genau?

Der Intraoralscanner ist ein Gerät welches ein dreidimensionales Abbild Ihrer Zähne erstellen kann. Mithilfe dieser „Kamera“ wird berührungsfrei an den Zähnen des Ober- und Unterkiefers entlanggegangen. Dies macht die Abformung schonend ganz ohne Würgereiz.

Mit den Daten aus der Kamera kann der Zahnarzt eine passgenaue Füllung oder Krone am Computer konstruieren.

Diese Daten werden an eine separate Schleifmaschine gesendet und nach in kurzer Zeit ist der fertige keramische Zahnersatz ausgeschliffen aus einem industriell gefertigtem Keramikblock. Die fertig ausgeschliffene Keramikrestauration kann direkt eingesetzt werden.

Weitere Informationen zu CEREC finden Sie in dieser Informationsbroschüre des Herstellers: Broschüre CEREC (pdf, 182 KB)

HarmonieSchiene von Orthos

Gerade Zähne lachen schöner

Die HarmonieSchiene von Orthos kann auch noch im Erwachsenenalter die Stellung Ihrer Frontzähne korrigieren. Die Schiene ist für andere quasi unsichtbar und stört nach kurzer Eingewöhnungszeit weder beim Sprechen noch beim Lachen.

Das System von Orthos ist geeignet für die diskrete Korrektur von kleinen bis mittleren Fehlstellungen der Frontzähne und hat bereits über 30.000 Patienten ein neues Lächeln auf’s Gesicht gezaubert.

Gemeinsam mit uns bestimmen Sie zunächst das Ziel: die gewünschte Stellung Ihrer Zähne. Im Fachlabor Orthos werden dann die notwendigen Schritte in eine kleine Serie klarer Kunststoffschienen „programmiert“. Die HarmonieSchiene überträgt die erforderlichen Bewegungen in fein dosierten Schritten auf dieZähne, bis diese in schöner, gerader Position sind. Alles, was Sie machen, ist die Schiene rund um die Uhr tragen, außer zum Essen und zur Zahnpflege.

Unsichtbar
Die transparenten, flexiblen Schienen sind nahezu unsichtbar und fallen im Alltagsleben nicht auf.

Sanft
Die Aligner wirken in kleinen Schritten auf Ihre Zähne. Nach kurzer Zeit haben Sie sich an die Schiene gewöhnt. Die HarmonieSchienen sind garantiert frei von dem Weichmacher Bisphenol A.

Schnell und einfach
Zum Essen oder Zähneputzen Schienen einfach rausnehmen, mit der Zahnbürste abschrubben und in ein Glas Wasser legen, bis sie wieder in den Mund kommen. Kleine Zahnkorrekturen dauern übrigens nur ein paar Wochen.

Sicher
Vor Beginn untersuchen wir genau, ob Ihre Zahnsituation für die Therapie mit Zahnschienen geeignet ist. Wir begleiten professionell Ihre Behandlung und stellen so sicher, dass die medizinische Zahnkorrektur verläuft wie geplant.

Transparent
Wir prüfen vorab, welcher Paketpreis für Ihren Fall passt, und Sie entscheiden sich dann in aller Ruhe. Falls die HarmonieSchiene nicht die passende Therapie für Sie ist, schlagen wir auf Wunsch Alternativen vor. 

Nachhaltig
Nach Abschluss der Behandlung wird die schöne Stellung Ihrer Zähne gesichert.

Viele weitere Informationen finden Sie auf www.harmonieschiene.de. Oder sprechen Sie uns gerne darauf an!

Notdienst

Notdienst

Sie haben Zahnschmerzen und unsere Praxis ist geschlossen? Den aktuellen Notdienst finden Sie unter www.notdienst-zahn.de oder in der Tagespresse. Außerdem sind Zahnkliniken in Ihrer Nähe für Sie da.

An den Notdiensttagen unserer Praxis erreichen Sie uns von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 19:00 Uhr in der Praxis. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu diesen Zeiten in der Praxis anwesend sind. Bitte rufen Sie uns vorher an. Sie erreichen uns zu diesen Uhrzeiten wie gewohnt unter der Telefonnummer 08205 – 14 18. Außerhalb dieser Uhrzeiten erreichen Sie Herrn Dr. Holland an den Notdiensttagen mobil unter 0171-53 66 975. Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur an den Notdiensttagen freigeschalten ist.

Wir haben Notdienst an folgenden Tagen:

30. April und 1. Mai 2022

14. Mai und 15. Mai 2022

An allen anderen Tagen gilt: Den aktuellen Notdienst in Ihrer Nähe finden Sie unter Notdienst Zahn

Bitte beachten Sie den Hinweis der kzvb (Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern) zum Notdienst:

„… Die Zahl der Notfallpraxen ist stark begrenzt. Bitte nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis zur nächsten allgemeinen Sprechstunde dulden.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die am Wochenende den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen müssen, um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sollen Schmerzpatienten dem Zahnarzt bereits vor der Behandlung mitteilen, ob sie grippeähnliche Symptome haben oder Kontakt zu Infizierten hatten. Generell gilt, dass der Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten gedacht ist.

Angesichts der Corona-Epidemie bittet die KZVB darum, die Notdienstpraxen nicht mit aufschiebbaren Behandlungen zu belasten.

(Quelle: www.notdienst-zahn.de)

Corona-Virus

Aufgrund der steigenden Fallzahlen in Deutschland hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein Infoblatt zum Risikomanagement in Zahnarztpraxen veröffentlicht, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gibt zudem aktuelle Hinweise für Zahnärzte.

In unserer Praxis berücksichtigen wir die Hinweise zu Hygiene, Umgang mit möglichen Verdachtsfällen etc. Wir sind aber auch auf Ihre Zusammenarbeit angewiesen. Wir bieten Ihnen Desinfektionsspender an, mit denen Sie vor und nach dem Zahnarztbesuch Ihre Hände desinfizieren können.

Die BZÄK informiert: „Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und gegebenenfalls Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.“*
Bitte weisen Sie uns auf eine entsprechende Erkrankung hin.

*Auszug aus dem Positionspapier der BZÄK zum Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Maskenpflicht und Abstandsregel

Änderung in der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Seit dem 11. Mai 2020 gilt gemäß § 12 Absatz 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Zahnarztpraxen für Personal (dazu zählt auch der Praxisinhaber), Patienten und deren Begleitpersonen eine Maskenpflicht.

Mit der am 02. Oktober in Kraft getretenen siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Gültigkeit der Regelung bis zum 25. Oktober 2020 verlängert worden. Die Maskenpflicht entfällt für das Personal, wenn im Empfangsbereich durch transparente oder sonstige geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. Der Praxisinhaber ist weiterhin in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Patienten eingehalten werden kann.

Die Maskenpflicht entfällt, so die Regelung, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt. Für Patienten also im Rahmen der Behandlung. Weitergehende Pflichten zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleiben nach der Regelung unberührt.